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Hundehaftpflicht
Gesetzliche Regelung
Der Halter eines Tieres haftet nach deutschem Recht (BGB § 833) unbegrenzt, wenn das Tier einem anderen einen Schaden auch ohne Schuld (Gefährdungshaftung) zufügt. Und zwar mit seinem Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen!
Die Folgen von Haftpflichtschäden
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Leistungen im Versicherungsfall
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