FAQ
Alle Versicherer sind namenhafte deutsche Versicherungen und sind auf der Police dokumentiert
Alle Verträge sind Jahresverträge und laufen von Jahr zu Jahr weiter, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Das Versicherungsverhältnis endet automatisch bei Tod oder Veräußerung des Tieres. Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.
Ja, weltweit, bei Reisen die eine Dauer von zwei Monaten nicht überschreiten.
Ja, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung das aktuelle Versicherungsjahr noch nicht abgelaufen ist, bekommen Sie anteilig bereits gezahlten Beiträge erstattet.
Im diesem Fall leistet die AGILA Versicherung sogar unbegrenzt. Unabhängig von der aktuellen Leistungsgrenze zahlt die Agila Versicherung alle Kosten zur Genesung Ihres Tieres.
Nein, Sie haben grundsätzlich die freie Tierarztwahl.
Ja, bei der Krankenversicherung können Hunde im Alter zwischen zwei Monaten und sieben Jahren aufgenommen werden. Diese Beschränkung gilt allein für den Eintrittstermin Ihres Tieres. Natürlich bleibt Ihr Tier auch im hohen Alter geschützt.
Die OP-Versicherung kann ab dem 4. Lebensmonat abgeschlossen werden. Ansonsten gibt es keine Altersbeschränkungen.
Jeweils ab dem 1. des Folgemonats, in dem Sie sich für den Krankenschutz entschieden haben. Die Leistungen des Vorsorgeschutz können Sie direkt nach Vertragsabschluß in Anspruch nehmen.
Beim Hund ist der jährliche Gesundheitscheck bis 65,- € enthalten. Bis zu diesem Betrag können Sie alle Vorsorgeleistungen, wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel mit der AGILA Versicherung abrechnen. Und das, ohne dass Ihr Leistungszuwachs berührt wird.
Erstattet werden lediglich nicht Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör, Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (wenn nicht medizinisch notwendig) und die Erstellung von Bescheinigungen und Gutachten, sowie die Kennzeichnung des Tieres.